Das verlegte Demokratie-Protestcamp in Essen
Das Polizeipräsidium Essen durfte nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen das als „Camp für Demokratie“ unter dem Thema „Demokratie und Klimagerechtigkeit statt Rechtsruck (Campen für Demokratie)“ für die Zeit vom 26.06. bis zum 03.07.2024 angemeldete Protest-Camp auf das Hörster Feld in Essen-Horst verlegen.
Das Polizeipräsidium Essen untersagte die Durchführung des als Versammlung eingestuften Protest-Camps mit 2.000 bis 4.000 Personen auf den von der Anmelderin vorgesehenen Flächen auf den Ruhrwiesen im Löwental, der Brehminsel und umliegenden Parkplätzen in Essen-Werden. Um die Durchführung des Camps zu ermöglichen, wies es ihr als alternativen Versammlungsort die Fläche „Hörster Feld“ in Essen-Horst zu.
Das erstinstanzlich hiermit befasste Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte den (unter anderem) dagegen gerichteten Eilantrag ab[1]. Die von der Anmelderin daraufhin gegen die Ortsverlegung erhobene Beschwerde hatte vor dem Oberverwaltungsgericht ebenfalls keinen Erfolg.
Die Verlegung des Versammlungsortes sei voraussichtlich rechtmäßig, so das Oberverwaltungsgericht in Münster, weil der von der Anmelderin vorgesehene Versammlungsort – anders als die Fläche „Hörster Feld“ -nicht den erforderlichen Platz für eine unter Brandschutzgesichtspunkten sichere Durchführung des geplanten Protest-Camps mit bis zu 4.000 Teilnehmenden bietet. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass die Fläche „Hörster Feld“ für die zweckmäßige Durchführung der Versammlung ungeeignet ist.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein -Westfalen, Beschluss vom 26. Juni 2024 – 15 B 596/24
- VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.06.2024 – 14 L 964/24[↩]




