Das Bürgerhaus Kürten – und der AfD-Kreisverband

Die Gemeinde Kürten muss ihr Bürgerhaus dem AfD-Kreisververband Rhein-Berg für die Durchführung einer Veranstaltung „Populistischer Ascherfreitag“ zur Verfügung stellen.

Die Gemeinde hatte die Überlassung für diese Veranstaltung verweigert und zur Begründung u.a. angeführt, der Antragsteller sei der Kreisverband einer politischen Partei und keine in Kürten ansässige Ortsgruppe. Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag des AfD-Kreisverbandes statt[1]. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Stadt Kürten, die am späten Abend vor dem Veranstaltungstag vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster ohne Erfolg blieb:

Dem AfD-Kreisverband Rhein-Berg steht ein Anspruch auf Nutzung des Bürgerhauses zu. Die Gemeinde Kürten hat ihm das Bürgerhaus erstmals im Jahr 2022 für eine Veranstaltung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen vermietet und auch seine Reservierungsanfrage für die jetzige Veranstaltung zunächst positiv beantwortet. Darüber hinaus hat sie das Bürgerhaus in der Vergangenheit (zumindest) auch dem Kreisverband CDU Rheinisch-Bergischer Kreis zur Abhaltung zweier Kreisparteitage überlassen.

Die nunmehr für den 16.02.2024 geplante Veranstaltung des AfD-Kreisverbandes Rhein-Berg („Populistischer Ascherfreitag“ und Europawahl) bewegt sich innerhalb der Bestimmungen der Benutzungsordnung und der bisherigen Vergabepraxis. Hiervon darf die Gemeinde nur mit einem sachlichen Grund zuungunsten des Antragstellers abweichen, der mit dem Beschwerdevorbringen nicht dargelegt worden und auch sonst nicht ersichtlich ist.

Dass die Veranstaltung voraussichtlich von Gegendemonstrationen begleitet sein wird, reicht hierfür nicht aus.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein -Westfalen, Beschluss vom 15. Februar 2022 – 15 B 144/24

  1. VG Köln, Beschluss vom 14.02.2024 – 15 L 253/24[]