"Commercial Court" und "Commercial Chambers" in NRW

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen will beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen „Commercial Court“ und an den Landgerichten Bielefeld, Düsseldorf, Essen und Köln „Commercial Chambers“ einführen. 

Das Landeskabinett hat die Verordnung über die Einrichtung eines Commercial Courts und von Commercial Chambers gebilligt und damit die Grundlage für die Einführung von neuen spezialisierten Wirtschaftsgerichten in der Justiz in Nordrhein-Westfalen gelegt. Die Verordnung wird durch den Minister der Justiz am 1. April 2025 unterzeichnet und tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Nordrhein-Westfalen macht damit so früh wie möglich von einer durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz eingeführten Innovation im Gerichtsverfassungsrecht Gebrauch.

Nach dem Justizstandort-Stärkungsgesetz können die Länder durch Rechtsverordnung Senate bei einem Oberlandesgericht einrichten, die in bestimmten wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 € erstinstanzlich angerufen werden und in der Lage sind, das Verfahren vollständig in englischer Sprache zu führen (Commercial Court). Das Gesetz ermöglicht außerdem, bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, an ausgewählten Landgerichten ebenfalls vollständig in englischer Sprache zu führen (Commercial Chambers).

Nordrhein-Westfalen setzt den durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz eingeräumten Spielraum zum frühestmöglichen Zeitraum um: Im April 2025 wird beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein Commercial Court eingerichtet, der über Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht ab einem Streitwert von 500.000 Euro entscheidet, wenn Unternehmen sich auf das Oberlandesgericht als erste Instanz einigen.

An den Landgerichten Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln nehmen daneben neue Commercial Chambers ihre Arbeit auf, an denen wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten aus den genannten Bereichen bereits ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro verhandelt werden, wenn die Parteien Englisch als Verfahrenssprache wählen.

Zugleich wird die an diesen Landgerichten bereits vorhandene, streitwertabhängige Spezialisierung auf das Recht

  • der erneuerbaren Energien (Landgerichte Bielefeld und Essen), 
  • der Informationstechnologie (Landgericht Köln) und
  • aus Unternehmenstransaktionen (Landgericht Düsseldorf)

ausgebaut, soweit auch diese Verfahren englischsprachig geführt werden sollen.