Bürgermeistersöhne im Gemeinderat

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Klagen des Gemeinderats- bzw. Stadtratsmitglieds Ilko Martin und Sascha Schmiedel gegen die Gemeinde Borsdorf und die Stadt Colditz mündlich verhandelt. und die Bescheide wegen Ausschluss als Gemeinderat aus formalen Gründen aufgehoben.

Die Kläger waren in ihren Gemeinden in den Gemeinderat gewählt worden. Die Bürgermeister Ludwig Martin und Matthias Schmiedel stellten in einem Bescheid jeweils fest, dass für die Kläger als Söhne der Bürgermeister ein Hinderungsgrund zum Antritt als Gemeinderat besteht.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den hiergegen gerichteten Klagen stattgegeben. Dabei hat das Verwaltungsgericht allerdings nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 32 Sächsische Gemeindeordnung befunden, wonach Gemeinderat nicht sein kann, wer mit dem Bürgermeister in gerader Linie bzw. in Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt ist. Die streitgegenständlichen Bescheide und Widerspruchsbescheide waren vielmehr schon aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben, weil der Bürgermeister für die Entscheidung nicht zuständig war.

Verwaltungsgericht Leipzig, Pressemitteilung vom 13. Juni 2012