Bestechungsanklage gegen einen amtierenden Landrat

Die Staatsanwaltschaft Stendal hat Anklage gegen den Landrat des Landkreises Jerichower Land<7a> wegen des Vorwurfs erhoben, sich in der Zeit von 2004 bis 2008 als Gegenleistung für die Vornahme von Diensthandlungen im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren betreffend die Firmen Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern und HRH Recycling GmbH mit Sitz in Möckern OT Rietzel mit Geld und anderen Vermögenswerten Vorteilen in Höhe von mindestens 262.000 € bestochen lassen zu haben. Diese Vermögensvorteile und weitere Vorteile aus der kostenlosen Nutzung des Dienstfahrzeuges des Landkreises soll er nicht – wie es gesetzlich gefordert wäre – versteuert haben.

Den damaligen Gesellschaftern der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern wird mit der Anklage vorgeworfen, den Landrat bestochen zu haben. Konkret sollte der Landrat insbesondere auf Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land zu Genehmigungsverfahren des Landesamtes für Geologie und Bergwesen in rechtswidriger Weise zugunsten des vorgenannten Unternehmens Einfluss nehmen, was dieser nach dem Ermittlungsergebnis auch tat. Außerdem wird dem Landrat vorgeworfen, im Genehmigungsverfahren des Landkreises Jerichower Land bezüglich einer Bundesimmissionschutzanlage auf dem Gelände der Tongrube Vehlitz ebenfalls rechtswidrig zugunsten der Firma Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern auf die die Verwaltungsvorgänge bearbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einfluss genommen zu haben. Kontrollbemühungen u.a. des Landesverwaltungsamtes soll der Angeschuldigte Finzelberg durch Fehlinformationen untergraben haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht diese Vorwürfe im Ergebnis ihrer langjährigen Ermittlungen als hinreichend sicher bestätigt und hat sie zum Gegenstand ihrer 685 seitigen Anklageschrift unter Benennung von mehr als einhundert Zeugen und an die achthundert sächlichen Beweismitteln (Urkunden, E-Mails u.a.) gemacht. Die Anordnung des dinglichen Arrestes in das Vermögen des Angeschuldigten Finzelberg i. H. v. 210.000 €, die durch das Oberlandesgericht Naumburg wegen dringenden Tatverdachtes der Bestechlichkeit im besonders schweren Fall aufrecht erhalten worden ist und dessen Vollstreckung durch Hinterlegung eines Geldbetrages in vorgenannter Höhe abgewendet worden ist, gilt fort.