Berlin-Neukölln: Mord im Börek-Haus
Die Verurteilung wegen des Doppelmordes im „Börek-Haus“ in Berlin-Neukölln ist rechtskräftig.
Die Schwurgerichtskammer des Landgericht Berlin hat den Angeklagten im letzten September wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt[1]. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer schoss der Angeklagte der Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus kurzer Entfernung von vorne in den Kopf, sodann letzterer in den Hinterkopf und noch weitere acht Mal in die linke Kopfseite. Während seine Lebensgefährtin noch am Tatort verstarb, erlag ihre Schwester am nächsten Tag im Krankenhaus ihren Verletzungen.
Der Bundesgerichtshof hat nun die gegen das landgerichtliche Urteil gerichtete Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 8. April 2014 – – 5 StR 97/14
- LG Berlin, Urteil vom 12.09.2013 – (540) 234 Js 56/13 Ks (5/2013) [↩]




