Angeklagter gesteht Kindesmißbrauch in 64 Fälle

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 64 Fällen ist ein Angeklagter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden.

So die Entscheidung des Landgerichts Gera in dem hier vorliegenden Fall eines 43 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage haben die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten beantragt. Der Verteidiger hielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten für angemessen. Bei der zur Tatzeit zwischen 12 und 13 Jahre alten Geschädigten handelt es sich um die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin. Der Angeklagte hat sich in vollem Umfang geständig gezeigt und damit der Geschädigten eine (nochmalige) Vernehmung erspart. Er hat sich darüber hinaus verpflichtet, ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 Euro zu zahlen.

Nach Auffassung des Landgerichts Gera war der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 64 Fällen nach dem Ergebnis der durchgeführten Hauptverhandlung schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten.

Landgericht Gera, Urteil vom 9. Oktober 2014