Das kostenlos zu Demonstrationszwecken abgegebene Schmerzgel
Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers dürfen Apothekern kostenlos je eine einzelne Verkaufsverpackung eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels mit dem Aufdruck „Zu Demonstrationszwecken“ abgeben. Die Abgabe verstößt weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Es liegt vielmehr eine geringwertige Zugabe vor, die auch …
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