Quarzkiestagebau in Dillingen-Diefflen
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat auf die Klage der Stadt Dillingen den einem Unternehmen erteilten Rahmenbetriebsplan zur Gewinnung von Quarzsand/Quarzkies in den Bereichen „Großgarten“ und „Kappesheck“ des Dillinger Ortsteils Diefflen aufgehoben.
Die Verwaltungsrichter sind der Ansicht, dass der Rahmenbetriebsplan gegen die Planungshoheit der Stadt Dillingen verstößt, weil er im Widerspruch zu einem von der Stadt erlassenen Bebauungsplan steht. Der auf der Grundlage des Bundesberggesetzes zugelassene Rahmenbetriebsplan genieße nicht wegen § 38 Satz 1 BauGB Vorrang gegenüber dem Bebauungsplan der Stadt Dillingen.
Zum einen erfasse diese Regelung keine bergrechtliche Betriebsplanzulassung, zum anderen sei das Vorhaben nicht von überörtlicher Bedeutung. Schließlich sei auch zu Unrecht Bergrecht angewendet worden, weil es sich bei dem zum Abbau vorgesehenen Quarzsand bzw. Quarzkies nicht um einen grundeigenen Bodenschatz im Sinne des § 4 Abs. 4 BBergG handele.
Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. Oktober 2012 – 5 K 391/10




