Drogenkurier sollten nicht unvorsichtig überholen

300g Crystal in der Unterhose haben zu einer Anklage wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und unerlaubten Handeltreibens bzw. Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben geführt.

Vor dem Landgericht Görlitz haben sich ein 45- und ein 42-jähriger und eine 27-jährige wegen einer Drogenkurierfahrt nach Tschechien zu verantworten. Zwei der Angeklagten sind der Polizei wegen eines unvorsichtigen Überholmanövers aufgefallen. Bei der Personen- und Fahrzeugkontrolle stellte die Polizei fest, dass einer der beiden Fahrzeuginsassen wohl Rauschgift bei sich hätte.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat gegen die drei Personen Anklage erhoben, da sie entsprechend eines gemeinsamen Tatplans mit zwei Fahrzeugen über den Grenzübergang Sohland nach Tschechien gefahren sein sollen. Dort hätten sie knapp 300g Crystal gekauft, das der älteste Angeklagte dann in seiner Unterhose versteckt hätte. Seine mitangeklagte Freundin sei mit ihm in dem einen PKW, einem Toyota und der andere in dem anderen wieder nach Deutschland gefahren. Die beiden Angeklagten, die mit dem Toyota gefahren sind, sind bei der Kontrolle des Fahrzeugs festgenommen worden. Der gegen die Angeklagte erlassene Haftbefehl ist außer Vollzug gesetzt. Die anderen beiden Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Sie sind bereits mehrfach vorbestraft.

Landgericht Görlitz, Mitteilung vom 16. Oktober 2014