Erst die „Ice Bucket Challenge“ – dann die Kündigung

Wegen der sogenannten „Ice Bucket Challenge“ am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung ausgesprochen.

Nun hat die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage erhoben, über die das Arbeitsgericht Lübeck zu entscheiden hat. Die „Ice Bucket Challenge“ war das Phänomen des Sommers in den Sozialen Netzwerken. Die nominierten Teilnehmer mussten sich hierbei entweder einen Eimer mit Eiswasser über den Kopf schütten oder zugunsten der Erforschung der Nervenkrankheit ALS spenden. Dies wurde gefilmt und auf Facebook eingestellt. Wer teilgenommen hatte, nominierte weitere Freunde und Bekannte, die nun an der Reihe waren. Auch viele Prominente und Politiker haben mitgemacht.

In dem hier vorliegenden Fall ist einer langjährig beschäftigten OP-Leiterin einer Klinik im Kreis Ostholstein gekündigt worden, weil diese sich Anfang September im OP-Bereich der Klinik einen Eimer mit Eiswasser über den Kopf hatte schütten lassen und das Video hierzu bei Facebook eingestellt hatte. Die Klinik wirft der Mitarbeiterin vor, überhaupt nicht an der „Ice Bucket Challenge“ teilgenommen zu haben, weil sie zu einer Spende zugunsten eines regionalen Tierheims aufgefordert habe. Sie habe mit der Aktion zudem gegen Hygienevorschriften verstoßen und sieht sie als Mitarbeiterin mit Führungsverantwortung nicht mehr tragbar. Die Klinik hat der ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmerin zwar angeboten, das Arbeitsverhältnis als Krankenschwester fortzusetzen, worauf sich diese aber nicht eingelassen hat.

In ihrer Kündigungsschutzklage verweist die Mitarbeiterin darauf, dass der Operationssaal noch nicht endgereinigt gewesen sei und die an der Aktion beteiligten Reinigungskräfte die Folgen sofort beseitigt hätten. Auch habe sie sich über Facebook nur an ihre engsten Freunde und keineswegs an die Öffentlichkeit gewandt.

Arbeitsgericht Lübeck, 4 Ca 2333/14