Der ehemalige landwirtschaftliche Marktplatz als Clubhaus
Ein ehemaliger Marktplatz für landwirtschaftliche Produkte darf nicht als Clubhaus des Motorradclubs Red Devils genutzt werden.
So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden und den Zulassungsantrag abgelehnt, mit dem sich ein Mieter gegen eine Nutzungsuntersagung gewehrt hatte. Gleichzeitig ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg[1] bestätigt worden. Die Nutzungsuntersagung betraf ein Außenbereichsgrundstück in der Gemeinde Hatten. Das diente einst einem privaten Marktplatz für landwirtschaftliche Produkte, danach anderen Zwecken. Der Motorradclub Red Devils nutzte es als Clubhaus sowie für seine öffentlichen Veranstaltungen. Die dafür erforderliche Baugenehmigung hatte er nicht. Nachdem der Landkreis die Nutzungsuntersagung verfügte und diese Entscheidung vom Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigt worden ist, wurde Zulassungsantrag beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gestellt.
Nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts widerspricht die Nutzung dem Flächennutzungsplan und folgt damit der Beurteilung des Verwaltungsgerichts. Das Oberverwaltungsgericht hat daher den Zulassungsantrag abgelehnt.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. Oktober 2014 – 1 LA 18/14
- VG Oldenburg, Urteil vom 16.12.2013 – 4 A 4899/13[↩]




