7 Jahre für den Verrat geheimer NATO-Unterlagen

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Zivilangestellten der NATO aus Ramstein wegen landesverräterischer Ausspähung sowie wegen Versuchs der landesverräterischen Ausspähung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt[1].

Der Angeklagte war als Zivilangestellter im Datenverarbeitungs- und IT-Bereich der NATO – im Hauptquartier der Alliierten Luftstreitkräfte für Zentraleuropa in Ramstein – beschäftigt. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts verschaffte er sich den unbeschränkten Zugang zu einer Reihe von geheimhaltungsbedürftigen Dateien, deren Kenntnis durch Unbefugte die Sicherheit der NATO gefährden konnte und die nach der Würdigung des Gerichts als Staatsgeheimnisse anzusehen sind. Diese Daten wollte er einem Angehörigen eines fremden Geheimdienstes zuspielen. Der Versuch, sich weitere Daten zu verschaffen, scheiterte an der Aufmerksamkeit eines Mitarbeiters.

Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof nun verworfen, so dass die Verurteilung rechtskräfig ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2014 – – 3 StR 150/14

  1. OLG Koblenz – Urteil vom 19.11.2013 – 3 StE 1/132[]