Softair-Pistole für den Tankstellenraub

Wegen der Bedrohung mit einer Softair-Pistole und Forderung der Tageseinnahmen einer Tankstelle hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen einen Braunschweiger erhoben.

Laut Staatsanwaltschaft Braunschweig hat sich der 19-Jährige wegen schwerer räuberischer Erpressung zum Jugendschöffengericht Braunschweig zu verantworten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er am 5.6.2014 gegen Mitternacht den 32- jährigen Kassierer der Aral-Tankstelle Bültenweg mit einer Softair-Pistole bedroht und die Herausgabe der Tageseinnahmen gefordert zu haben. In der Annahme, eine echte Schusswaffe vor sich zu haben, übergab der Kassierer 450 Euro sowie eine Schachtel Zigaretten. Der nicht maskierte Angeschuldigte floh mit der Beute. Er konnte über das in Tatortnähe abgestellte Fluchtfahrzeug, das bereits mit einem entwendeten Kennzeichen aufgefallen war, ermittelt werden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung eine Woche nach der Tat wurde er festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Braunschweig Haftbefehl gegen den Angeschuldigten. Der Haftbefehl konnte nach umfassend geständiger Einlassung des Angeschuldigten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden.

Wegen der Schwere der Straftat, für die das allgemeine Strafrecht eine Mindeststrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe vorsieht, muss der bisher nicht vorbelastete Heranwachsende auch bei Anwendung des Jugendrechts mit der Verhängung von Jugendstrafe rechnen.

Staatsanwaltschaft Braunschweig, Mitteilug vom 2. Oktober 2014