Erst Verstärkung rufen – und dann auf am Boden Liegenden eintreten
Wegen zahllosen Tritte gegen den Kopf und das Gesicht ist gegen einen Hildesheimer Anklage erhoben worden.
Wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim mitteilt, wird dem dem 22jährigen Hildesheimer versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Den Ermittlungen zufolge soll der Angeschuldigte am 26.07.2014 mit seiner Freundin die Spätvorstellung im Thega-Filmpalast in der Theaterstraße besucht haben. Die später Geschädigten sollen angetrunken gewesen sein und die Vorstellung durch ihr Verhalten gestört haben. Ein 18jähriger aus der Gruppe der insgesamt vier angetrunkenen jungen Männer soll den Angeschuldigten auch beim Verlassen des Kinos noch durch Gesten und beleidigende Äußerungen provoziert haben. Um die jungen Männer für ihr Verhalten im und vor dem Kino abzustrafen, soll der Angeschuldigte telefonisch Freunde zur Verstärkung herbeigerufen haben. Als die Verstärkung eintraf, soll er den 18jährigen mit einem Faustschlag zu Boden gebracht und sodann mit den bislang unbekannt gebliebenen 4-5 Mittätern auf den am Boden Liegenden eingetreten und -geschlagen haben.
Der 19jährige Freund des am Boden Liegenden soll helfend hinzugekommen sein und von dem Angeschuldigten durch einen wuchtigen Fausthieb gegen den Kopf getroffen bewusstlos zu Boden gegangen sein. Daraufhin sollen der Angeschuldigte und seine 4-5 Mittäter wie Fußballspieler, die gegen einen Ball treten, erbarmungslos wuchtig gegen und auf den Kopf, ins Gesicht und den Körper des bewusstlos am Boden liegenden 19Jährigen getreten haben und dabei mögliche tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Sie sollen erst dann von dem Geschädigten abgelassen haben, als jemand auf die herbeigerufene Polizei aufmerksam gemacht habe.
Der Geschädigte erlitt durch die zahllosen Tritte gegen Kopf und Gesicht unter anderem ein Schädelhirntrauma 1. Grades sowie einen Trümmerbruch des Kiefers.
Der Angeschuldigte, der sich seit dem 05.08.2014 in Untersuchungshaft befindet, hat angegeben, das Verhalten der vier jungen Männer als bedrohlich empfunden und aus Sorge um die Sicherheit seiner Lebensgefährtin Bekannte um Hilfe gebeten zu haben. Er habe lediglich einen Schlag gegen den 18jährigen versucht, den dieser aber habe abwehren können.
Staatsanwaltschaft Hildesheim, Mitteilung vom 6. Oktober 2014




