Mit Sturmmaske und Machete in die Spielhalle
Ein Überfall auf eine Spielothek mit einer Machete hat zu einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes geführt.
Der 30-jährige, aus Peje (Serbien) stammende Angeklagte wurde vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Landgericht Osnabrück hielt es aufgrund einer Fülle von Indizien für erwiesen, dass der Angeklagte am 28.02.2014 eine Spielhalle in der Münsterstraße in Bramsche mit einer Sturmmaske maskiert, betreten und die Spielhallenaufsicht unter Vorhalt einer Machete bedroht hat. Gleichzeitig habe er in die Kassenschublade der Spielothek gegriffen und mehrere hundert Euro entnommen, bevor er mit dem Geld geflohen sei.
Nicht nur die Tatsache, dass die überfallene Spielhallenaufsicht den Überfall glaubhaft geschildert und den Angeklagten – wenn auch mit gewissen Unsicherheiten – bereits in der Tatnacht identifiziert habe, habe das Landgericht von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Maßgeblich sei daneben der Umstand gewesen, dass sich der Angeklagte bei seiner bereits zwei Stunden später erfolgten Festnahme im Besitz der Tatwaffe und der Sturmmaske befunden habe.
Die erst am Schluss des Verfahrens erfolgte Einlassung des Angeklagten, in der er den Tatvorwurf bestritten und behauptet hatte, ein Landsmann habe ihm Machete und Sturmmaske untergeschoben, hat das Landgericht aufgrund eindeutiger DNA-Beweise verworfen; zumal die Erklärungen des Angeklagten im gesamten Verfahren nicht nur widersprüchlich, sondern teilweise nachweislich falsch gewesen seien.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 29. August 2014 – 10 KLs 32/13




