Disziplinarrechtliche Gehaltskürzung beim Oberbürgermeister Halle
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 24. März 2014 die gegen den früheren Beigeordneten der Stadt Halle, Dr. Bernd Wiegand, verhängte Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge bestätigt.
Der jetzige Oberbürgermeister der Stadt Halle sei in seiner Funktion als Beigeordneter – wie jeder andere Beamte – verpflichtet gewesen, die von der damaligen Oberbürgermeisterin als seiner Dienstvorgesetzten erlassenen Anordnungen, die sich u. a. auf die Beschäftigung einer Mitarbeiterin bezogen, auszuführen. Da er diesen grundlegenden und allgemein bekannten beamtenrechtlichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachgekommen sei, sei das Verwaltungsgericht im Ergebnis zutreffend von einem disziplinarrechtlich zu ahnenden Dienstvergehen nach dem Beamtenstatusgesetz ausgegangen. Dr. Wiegand habe sich erheblich dienstpflichtwidrig verhalten. Der Senat hat daher auch die gegen ihn verhängte Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge für angemessen gehalten.
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen -Anhalt, Beschluss vom 24. März 2014 – 10 L 14/13




