Totschlag in Salzbergen

Im Prozess um die Tötung einer 55-Jährigen in Salzbergen hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück den 69-jährigen Angeklagten aus Emsbüren wegen Totschlags und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt und ist damit dem Antrag der Staatanwaltschaft gefolgt.

Die Kammer ist aufgrund der umfangreichen Beweisaufnahme mit dutzenden Zeugen und mehreren Sachverständigen davon überzeugt, dass der 69-Jährige am 23. August letzten Jahres mit einem Revolver auf seine ehemalige Lebensgefährtin vor ihrer Wohnung in Salzbergen zwei Schüsse abgegeben hat. Lediglich der erste Schuss hatte sich versehentlich gelöst, als der Angeklagte einen Tritt von dem Opfer erhalten hatte. Er wollte bei Abgabe des zweiten Schusses die Frau gezielt töten. Die 55-Jährige erlag im Dezember ihren schweren Verletzungen. Der Angeklagte hatte offensichtlich die endgültige Trennung nicht verkraftet.

Trotz eines Blutalkoholgehalts von maximal 2,2 ‰ war der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig. Der alkoholgewöhnte Angeklagte wusste, was er tat, wie ein Sachverständiger dem Gericht bestätigt hatte.

Die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer von dem Mordvorwurf abgerückt. Ein heimtückisches Handeln des Angeklagten war nicht nachweisbar. Es ist gut möglich, dass die 55-Jährige mit einem Angriff des Angeklagten gerechnet hatte und nicht von ihm überrascht wurde.

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 24.05.2013 – 6 Ks 11/12