Falschaussage des Finanzministers?
Nun auch noch eine Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Ingolf Deubel, wegen uneidlicher Falschaussage:
Gemäß § 153 StGB macht sich strafbar, wer vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger falsch aussagt. Die Strafandrohung beträgt drei Monte bis fünf Jahre. Ein Untersuchungsausschuss des Landestages ist eine zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle. Dies ergibt sich aus § 18 des Landesgesetzes über die Einsetzung und das Verfahren vor Untersuchungsausschüssen vom 18. September 1990[1].
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Koblenz ist der Angeschuldigte hinreichend verdächtig, am 02.07.2010 als Zeuge im Untersuchungssausschuss des Landtages von Rheinland-Pfalz unzutreffende Angaben zu dem Abschluss einer Zahlungsvereinbarung über 4 Mio. EUR zwischen der Nürburgring GmbH und zwei deutschen Finanzvermittlern gemacht zu haben. Der Abschluss der Vereinbarung ist Gegenstand der bereits im Februar 2012 erhobenen Anklage gegen den Angeschuldigten und durch das Landgericht Koblenz zwischenzeitlich eröffneten Anklage. In seiner Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss des Landtages von Rheinland-Pfalz hatte der Angeschuldigte den nach den geführten Ermittlungen unzutreffenden Eindruck erweckt, an dem Abschluss dieser Vereinbarung nicht beteiligt gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Verbindung der neuen Anklage mit dem bei der Strafkammer des Landgerichts Koblenz seit dem 13.08.2012 eröffneten Hauptverfahren gegen Prof. Dr. Deubel und fünf andere wegen Untreue beantragt.
Staatsanwaltschaft Koblenz – 2050 Js 16577/12
- GVBL 1990, 261 ff.[↩]




