Breno und die schwere Brandstiftung

In dem Strafverfahren gegen den brasilianischen Fußballprofi Breno (22) wegen schwerer Brandstiftung hat das Landgericht München I in der vergangenen Woche das Urteil verkündet. Der Angeklagte Breno wurde wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Ferner hat die Strafkammer den außer Vollzug gesetzten Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt.

Auf der Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme ist das Landgericht München I davon überzeugt, dass der Brand, der zur völligen Zerstörung des Gebäudes geführt hat, kurz nach Mitternacht entstanden ist und vom Angeklagten gelegt wurde. Das vom Angeklagten und seiner Familie bewohnte Haus stand binnen sehr kurzer Zeit lichterloh in Flammen. Nur durch den sehr raschen Einsatz der Feuerwehr konnte ein Übergreifen des Brandes auf die Nachbargebäude verhindert werden. Als Täter kommt zur Überzeugung der Strafkammer nur der Angeklagte in Betracht. Das Motiv sieht die Strafkammer in der verzweifelte Lage des Angeklagten, der verletzungsbedingt lange Zeit nicht spielen konnte und dem eine weitere Operation bevorstand. Diese Situation hat in Kombination mit Alkohol und Medikamenteneinnahme zu der Tat geführt.

Aus diesen Gründen ist das Landgericht München I auch davon ausgegangen, dass der Angeklagte zur Tatzeit wegen des Vorliegens einer krankhaften seelischen Störung nur vermindert schuldfähig war und hat den Strafrahmen gemildert – und kam so vom ursprünglichen Strafrahmen von 1 Jahr bis zu 15 Jahren auf einen reduzierten Strafrahmen von 3 Monaten bis zu 11 Jahren 3 Monaten.

Im Rahmen der Strafzumessung hat das Landgericht München I berücksichtigt, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte noch sehr jung ist und im Hinblick auf seine bisherige Lebensführung eine erhöhte Haftempfindlichkeit vorliegt. Außerdem hat der Angeklagte die Nachbarn verständigt, um sie vor der Gefahr zu warnen.

Andererseits befanden sich die Nachbarn in erheblicher Gefahr, da das Haus rasend schnell lichterloh gebrannt hat und es nur der relativ windstillen und feuchten Wetterlage zu danken war, dass die Feuerwehr ein Übergreifen auf die Nachbargebäude verhindern konnte. Auch der entstandene und mit circa 1 Mio. € sehr hohe Sachschaden war zu berücksichtigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht München I, Urteil vom 4. Juli 2012