Der Bioeier-Skandal
Derzeit jagt ein Lebensmittel-Skandal den nächsten. Zumindest der derzeit aktuellste Fall der doch nicht biomäßigen Bio-Eier ist dadurch ans Rollen gekommen, dass einer der beteiligten Landwirte zu gierig wurde – und seinem Lieferanten nicht bezahlen wollte; der derzeitige Bioeier-Skandal kam durch ein Verfahren an Licht, das am Landgericht Osnabrück anhängig war. Dem Landgericht ist in einem Zivilrechtsstreit aufgefallen, dass der Beklagte in seinem Bio-Stall zu viele Tiere hält.
Der Landwirt aus der Nähe von Papenburg war von einem Geflügelzuchtbetrieb aus Ankum (Bersenbrück) auf Zahlung des restlichen Kaufpreises verklagt worden. Er hatte bei der Klägerin 15.000 Junghennen bestellt. Der Beklagte behauptete, dass die Klägerin ihm mangelhafte Tiere geliefert habe, weswegen ihm ein finanzieller Schaden entstanden sei. In der mündlichen Verhandlung am 10.02.2011 musste der Beklagte auf Vorhalt durch das Gericht einräumen, dass er in den vier Abteilungen seines Bio-Stalls nicht nur die rechtlich höchstzulässige Zahl von 12.000 Junghennen, sondern 15.000 Tiere eingestallt hatte. Dies habe ihm der Berater der Klägerin empfohlen, weil dies alle so machten.
Nachdem das Landgericht Osnabrück der Zahlungsklage im März 2011 im Wesentlichen stattgegeben hatte[1] , weil der Beklagte trotz umfassender Beweisaufnahme einen Mangel nicht hatte beweisen können, leitete das Landgericht die Akte daraufhin im Mai 2011 an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg weiter. Hierauf gründen nun – knapp zwei Jahre später – die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen diverse Eiererzeuger.
Fragt sich nur, was der eigentliche Skandal ist: Die Überbelegung eines Biohofs oder die fast zweijährige Untätigkeit der Behörden.
- LG Osnabrück, Urteil vom 10.03.2011 – 9 O 1840/10[↩]




