Professorentitel für Erfinder der Plastination

Der vor Allem durch seine Leichenschau „Körperwelten“ bekannt gewordene Leichenpräparator Gunther von Hagens durfte seinen Professorentitel aus China ohne jegliche Beschränkung führen.

So hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Falle des Herrn von Hagens zum zweiten Male entschieden. Gunther von Hagens, der Erfinder der Plastination – einem Konservierungsverfahren für menschliche und tierische Körper(teile) – ist im Jahre 1999 in China für die Dauer von fünf Jahren zum Gastprofessor ernannt worden. Die Anweisung des NRW-Wissenschaftsministeriums, den Titel nur mit dem Zusatz „RC“ oder „VRC“ für China zu tragen beachtete von Hagens nicht und es kam zu einem Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs, von dem er 2007 freigesprochen worden ist.

Da er trotzdem immer wieder als „Hochstapler“ bezeichnet wurde, wollte von Hagens eine endgültige Klärung durch das Oberverwaltungsgericht Münster. Dort hat er bereits im letzten Jahr Recht bekommen[1] – allerdings ist das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht[2] wegen eines formalen Fehlers an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen worden. Dieses hat nun abermals entschieden, dass Gunther von Hagens seinen chinesischen Professorentitel uneingeschränkt in Deutschland führen durfte.

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 5. Juli 2012 – 19 A 3006/06

  1. OVG Münster, Urteil vom 14.03.2011 – 19 A 3006/06[]
  2. BVerwG, Urteil vom 29.08.2011 – 6 B 28.11[]