Straßenausbau für die Bundesgartenschau

Die Stadt Koblenz darf nach einer Entscheidung des vor dem Oberlandesgericht in Koblenz für die Straßenbaumaßnahme im Bereich der Rheinzollstraße, die im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau (BUGA 2011) steht, von den Anliegern keine Ausbaubeiträge erheben.

Die Kläger sind als Wohnungseigentümer Anlieger der Rheinzollstraße. Diese Straße wurde im Zuge der Bundesgartenschau von der privaten BUGA GmbH umgestaltet. Grundlage hierfür war eine Vereinbarung der Stadt Koblenz mit der BUGA GmbH, wonach diese alle mit der Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abwicklung einschließlich des Rückbaus der BUGA 2011 anfallenden Kosten übernehme. Nachdem die BUGA GmbH schon mit der Baumaßnahme begonnen hatte, fasste der Koblenzer Stadtrat im April 2010 den Beschluss zum Ausbau der Rheinzollstraße. Die daraufhin ergangenen Vorausleitungsbescheide hob bereits das Verwaltungsgericht auf. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Der Stadtrat habe zu keiner Zeit beschlossen, die Rheinzollstraße auf eigene Kosten auszubauen. Vielmehr seien die Erneuerungsmaßnahmen von der BUGA GmbH hinsichtlich des Umfangs, der Gestaltung und der zeitlichen Abwicklung geplant und durchgeführt worden, ohne dass die Stadt durch einen Ausbaubeschluss, ein Bauprogramm oder sonst Einfluss auf die Straßenbauarbeiten genommen habe. Damit sei der Straßenausbau allein von der BUGA GmbH durchgeführt worden. Da dies im Rahmen des der BUGA GmbH zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets geschehen sei, seien der Stadt zudem keine eigenen Investitionsaufwendungen für die Maßnahme entstanden, die hätten beitragspflichtig sein können.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 26. Juni 2012 – 6 A 10322/12.OVG, 6 A 10323/12.OVG, 6 A 10325/12.OVG