Keine Zuschüsse für das finanzkräftige Coburg

Die Stadt Coburg erhält nach einem jetzt verkündeten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen ihrer herausragenden Finanzkraft Ende 2008 keine staatlichen Zuschüsse für eine Schulbaumaßnahme.

Seit mehreren Jahren ist die Stadt Coburg mit dem Umbau und der Sanierung eines ihrer Gymnasien befasst. Für die ersten drei Bauabschnitte hatte sie früher von der Regierung von Oberfranken finanzielle Zuweisungen erhalten. Für den vierten Bauabschnitt beantragte sie im Oktober 2007 einen weiteren Zuschuss, dessen Höhe sie auf 540.000 Euro bezifferte. Dies lehnte die Regierung Anfang 2009 ab. Dagegen klagte die Stadt mit Erfolg beim Verwaltungsgericht Bayreuth. Dieses Urteil hat der BayVGH nun aufgehoben und entschieden, dass der Freistaat Bayern zu Recht die Förderung versagt hat.

Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat sich die Verwaltung bei ihrer Entscheidung in nicht zu beanstandender Weise auf die herausragend gute Finanzsituation der Stadt gestützt. Eine Förderung setze unter anderem voraus, dass die Kommune die Aufgabe ohne den Zuschuss nicht erfüllen könnte. Dies sei nicht der Fall, weil aus den Finanzdaten des Jahres 2008 ersichtlich sei, dass die Stadt Rücklagen in Höhe von mehr als 170 Millionen Euro gebildet habe. Zudem verfüge sie über eine weit überdurchschnittliche Finanz- und Steuerkraft, und auch ihre Verschuldung liege unter dem Durchschnitt. Nachdem die Finanzlage einer Kommune sich zwischen Antragstellung und Entscheidungszeitpunkt verändern kann, war nach Auffassung des BayVGH auch darüber zu befinden, auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung der Finanzkraft abzustellen ist. Es komme nicht auf die finanzielle Situation bei Antragstellung an. Maßgeblich sei vielmehr die Finanzkraft im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zuschussantrag.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. Mai 2012 – 4 B 11.1215