Psychosoziale Prozessbegleitung

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine wichtige Form der Unterstützung für besonders belastete Opfer von Straftaten. Hierzu hat die niedersächsische Justiz im April 2011 das Projekt „pProbe“ auf den Weg gebracht.

Im Rahmen des Projektes sind – bundesweit einmalig – verbindliche Qualitätsstandards für die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung und die Konzeption einer standardisierten Weiterbildung von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern entwickelt worden. Ziel des Projektes ist es, in ganz Niedersachsen einen flächendeckenden Zugang zu Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung zu ermöglichen. Mit dem Projekt pProbe ist das Land Niedersachsen der Vorreiter unter den Ländern auf dem Weg zu einem landesweiten standardisierten Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist die Begleitung der Opfer von Straftaten oder deren Angehörigen vom Bekanntwerden ihrer Verletzteneigenschaft an bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens. Sie umfasst die Vorbereitung auf das strafrechtliche Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen, die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren einschließlich der Erläuterung von Verfahrensabläufen. Im Alltag gewährleistet sie die notwendige unterstützende Begleitung insbesondere im Kontakt zu anderen Behörden und Institutionen. Dabei ist die Erörterung des Tatgeschehens ausgeschlossen.

Im September 2012 sollen die Qualifizierungsmaßnahmen für die zukünftigen psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter beginnen. Aufnahme der Arbeit wird für den Sommer 2013 angestrebt. Die psychosoziale Prozessbegleitung wird dann über die Stiftung Opferhilfe in Niedersachsen angeboten.