Sturm 34

Das Landgericht Dresden hat heute in der wiederholten Hauptverhandlung fünf Mitglieder des ››Sturm 34‹‹ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, teilweise in Tateinheit mit mehreren gefährlichen Körperverletzungen schuldig gesprochen.

Vier Angeklagte wurden zu Jugendstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Diese Angeklagten waren zur Tatzeit heranwachsend bzw. jugendlich. Das Landgericht Dresden hat bei diesen Verurteilungen Jugendrecht zugrunde gelegt.

Der fünfte Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Dieser war zur Tatzeit erwachsen. Er war an den Körperverletzungen nicht beteiligt und hat frühzeitig und wesentlich zur Aufklärung beigetragen. Das Landgericht Dresden hat die Strafe deshalb gemildert.

2008 hatte das Landgericht Dresden drei der fünf Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzungen schuldig gesprochen, für die Bildung einer kriminellen Vereinigung jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte gefunden. Zwei Angeklagte wurden daher seinerzeit freigesprochen. Ende 2009 hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil teilweise aufgehoben und die Voraussetzungen, unter denen eine kriminelle Vereinigung angenommen werden muss, erweitert.

Landgericht Dresden, Urteil vom 11. Juni 2012 – 4 KLs 201 Js 29405/06