Kieler Ehrenmord

Die Verurteilung im sogenannten Kieler Ehrenmordfall ist rechtskräftig.

Keine Tötung aus niedrigen Beweggründen
Das Landgericht Kiel hatte fünf Angeklagte wegen Totschlags zu mehrjährigen Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt, gleichzeitig aber das Mordmerkmal „Tötung aus sonstigen niedrigen Beweggründen“abgelehnt[1]. Gegenstand der Verurteilung war die gemeinschaftliche, möglicherweise spontan geplante Tötung eines Mannes, der eine Liebesbeziehung zu einer nach islamischem Recht mit einem der Angeklagten verheirateten Frau eingegangen war.

Die Staatsanwaltschaft hat ihre mit dem Ziel einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen (sogenannter Ehrenmord) eingelegte Revision zurückgenommen. Die Rechtsmittel eines Nebenklägers und von vier Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Kieler Urteil ist damit rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. November 2012 – 5 StR 473/12

  1. LG Kiel, Urteil vom 23.03.2012 – 2 Kls 6/11[]