Wann ist ein Testament sinnvoll?

Irgendwann im Leben kommt für jeden der Zeitpunkt sich über das Erbe und den Erblass Gedanken zu machen. Vielen stellt sich die Frage ob ein Testament nötig ist, damit mit ihrem Nachlass nichts schief geht. Generell sieht das deutsche Recht kein Nachlass ohne Erben vor. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie gibt vor, wer den Nach­lass erhält. Er steht dann Verwandten und dem Ehepartner oder einge­tragenen Lebens­partner zu. Möchten Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen oder weitere Bestimmungen treffen, wird ein Testament nötig. In einem Testament können Sie, bis auf einen Pflichtteil bei nahen Angehörigen, über Ihr Vermögen frei entscheiden. Hier finden Sie weitere Infos für Ihre individuellen Fragen.

Vermeidung der gesetzlichen Erbfolge

Bei mehr als zwei Erben bilden Elternteil und Kinder eine Erbgemeinschaft. In diesem Fall erben z.B. Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen. Dies kann zu Streit führen, wenn der Nachlass nicht ohne weiteres aufgeteilt werden kann oder über die Verwendung Uneinigkeit besteht, wie z.B. bei Immobilien oder größeren Vermögen. Ein Testament kann hier helfen einen Ausgleich zu schaffen.

Bei kinderlosen Ehepaaren ohne Verwandtschaft der ersten oder zweiten Ordnung gibt es ohne Testament keine Probleme. Der überlebende Ehegatte wird Alleinerbe und erhält gemäß gesetzlicher Erbfolge das gesamte Vermögen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Leben Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft ist auch hier ein Testament sinnvoll, denn Ihr Lebenspartner zählt hier auch nach Jahrzehnten des Zusammenlebens nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben und wird nicht beerbt.

Mehrere Kinder aus verschiedenen Ehen

Hat ein Ehepartner Kinder aus einer früheren Ehe ist auch in diesem Fall ein Testament zu empfehlen, um auf die gesetzliche Erbfolge Einfluss zu nehmen.

Zuwendung einzelner Gegenstände

Im Gesetz ist ein Nachlass einzelner Gegenstände an bestimmte Personen nicht vorgesehen. Dies ist nur mithilfe eines Vorausvermächtnisses, einer Teilungsanordnung, eines Vermächtnisses, eines Übernahmerechts oder einer Auflage möglich, welche eine Festlegung im Testament oder Erbvertrag benötigt.

Zukünftige Änderungen in der Erbenstruktur oder im Erbenverhalten

Möchten Sie für die den Nachlass an bestimmte Personen eine Abhängigkeit knüpfen, sodass nur unter festgesetzten Umständen der Erbe den Nachlass antreten kann, sollten Sie ein Testament verfassen. So können Sie auf zukünftige Ereignisse mit geänderten Anordnungen reagieren. Die gesetzliche Erbfolge bietet hier keine Möglichkeiten.

Nachlass spenden

Auch wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens einer karitativen Organisation oder der Forschung zukommen lassen möchten, kommen Sie am Testament nicht vorbei.

Um sicher zu gehen, dass Ihre Wünsche im Nachlass erfüllt werden, ist es sinnvoll sich an einen Fachanwalt im Erbrecht zu wenden. Dieser kann Sie in Ihrer individuellen Lebenssituation am besten beraten.