Verurteilung wegen Mordes an fünfjährigem Dano rechtskräftig

Das Landgericht Bielefeld hatte den 44jährigen Angeklagten unter anderem wegen Mordes an dem fünfjährigen Dano zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt[1]. Der Bundesgerichtshof hat nun die gegen diese Verurteilung gerichtete, auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, das landgerichtliche Strafurteil ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Junge an der Wohnungstür des Angeklagten geläutet, um dessen Sohn zum Spielen abzuholen. Der Angeklagte schlug ihm an der Wohnungstür mit der Hand ins Gesicht und zerrte das schreiende Kind dann ins Wohnzimmer. Hier führte er ein Telefonat mit seiner Lebensgefährtin, die ihm die endgültige Trennung mitteilte. Der Angeklagte war daraufhin wütend, frustriert und aggressiv. Um sich abzureagieren, ergriff er Dano, warf ihm ein Bettlaken über den Kopf und schlug ihm mindestens zehnmal heftig mit der Faust gegen Kopf und Körper. Anschließend würgte und strangulierte er das Kind bis zum Tod.

Das Landgericht hat die Tötung als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, weil das bewusste Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem unbeteiligten fünfjährigen Opfer sittlich besonders verwerflich ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. Mai 2015 – – 4 StR 87/15

  1. LG Bielefeld, Urteil vom 22.10.2014 – 1 Ks – 446 Js 106/14 – 17/14[]