Verfassungsschutz – und die Amtshaftung wegen einer Telefon-Überwachung
Im Amtshaftungsprozess trägt der Kläger auch dann die Darlegungs- und Beweislast für das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten des Amtsträgers, wenn er eine Entschädigung wegen Maßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10-Gesetz) und dem Bundesverfassungsschutzgesetz …
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