Verhandlungstermine im NPD-Verbotsverfahren

Im NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht gemäß § 45 BVerfGG beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist.

Die mündliche Verhandlung wurde auf die drei Tage vom 1. – 3. März 2016 angesetzt.

Hierfür hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine ausführliche Verhandlungsgliederung veröffentlicht:

  1. Einführende Stellungnahmen (15 Minuten)
  2. Verfahrenshindernisse
    1. Maßstab
      1. Grundkonzeption
      2. Staatsfreiheit /Quellenfreiheit
      3. Faires Verfahren
    2. Subsumtion
      1. Abschaltung/Rückziehung von Quellen
      2. Informationsgewinnende Nachsorge
      3. Ausspähung der Prozessstrategie und Kommunikation mit dem Verfahrensbevollmächtigten
  3. Zulässigkeit
  4. Begründetheit
    1. Maßstab
      1. Systematische Einordnung des Parteiverbotsverfahrens
      2. Tatbestandsmerkmale
        • Partei
        • Freiheitliche demokratische Grundordnung
        • Beseitigen oder beeinträchtigen
        • Darauf ausgehen (Gesinnungs- oder Handlungssanktion; Präventionszweck der Norm)
        • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
      3. Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus
      4. Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention
      5. Erkenntnisquellen und Zurechnung
    2. Subsumtion
      1. Freiheitliche demokratische Grundordnung
        1. Menschenwürde
          • Ethnischer Volksbegriff
          • Stellung von Ausländern, Asylbewerbern und Migranten
          • Ethnische und religiöse Minderheiten
          • Antisemitismus
        2. Demokratie
          • Nationalismus
          • Antiparlamentarismus
          • Systemüberwindung
        3. Rechtsstaat und staatliches Gewaltmonopol
        4. Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus
      2. Beseitigen oder Beeinträchtigen
      3. Darauf ausgehen
        • Organisationsgrad und gesellschaftliche Reichweite
        • Strategisches Konzept
        • Umsetzungsschritte (Vermittlung des Programms, räumliches Dominanzstreben, Inhalte und Instrumente des politischen Wettbewerbs, Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner, Vernetzung mit „freien Kräften)
        • Realisierungschance
      4. Verhältnismäßigkeit
  5. Rechtsfolgen
  6. Abschließende Stellungnahmen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2015 – 2 BvB 1/13