Verhandlungstermine im NPD-Verbotsverfahren
Im NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht gemäß § 45 BVerfGG beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist.
Die mündliche Verhandlung wurde auf die drei Tage vom 1. – 3. März 2016 angesetzt.
Hierfür hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine ausführliche Verhandlungsgliederung veröffentlicht:
- Einführende Stellungnahmen (15 Minuten)
- Verfahrenshindernisse
- Maßstab
- Grundkonzeption
- Staatsfreiheit /Quellenfreiheit
- Faires Verfahren
- Subsumtion
- Abschaltung/Rückziehung von Quellen
- Informationsgewinnende Nachsorge
- Ausspähung der Prozessstrategie und Kommunikation mit dem Verfahrensbevollmächtigten
- Maßstab
- Zulässigkeit
- Begründetheit
- Maßstab
- Systematische Einordnung des Parteiverbotsverfahrens
- Tatbestandsmerkmale
- Partei
- Freiheitliche demokratische Grundordnung
- Beseitigen oder beeinträchtigen
- Darauf ausgehen (Gesinnungs- oder Handlungssanktion; Präventionszweck der Norm)
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus
- Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention
- Erkenntnisquellen und Zurechnung
- Subsumtion
- Freiheitliche demokratische Grundordnung
- Menschenwürde
- Ethnischer Volksbegriff
- Stellung von Ausländern, Asylbewerbern und Migranten
- Ethnische und religiöse Minderheiten
- Antisemitismus
- Demokratie
- Nationalismus
- Antiparlamentarismus
- Systemüberwindung
- Rechtsstaat und staatliches Gewaltmonopol
- Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus
- Menschenwürde
- Beseitigen oder Beeinträchtigen
- Darauf ausgehen
- Organisationsgrad und gesellschaftliche Reichweite
- Strategisches Konzept
- Umsetzungsschritte (Vermittlung des Programms, räumliches Dominanzstreben, Inhalte und Instrumente des politischen Wettbewerbs, Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner, Vernetzung mit „freien Kräften)
- Realisierungschance
- Verhältnismäßigkeit
- Freiheitliche demokratische Grundordnung
- Maßstab
- Rechtsfolgen
- Abschließende Stellungnahmen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2015 – 2 BvB 1/13