Autofahren – nur ohne Gesichtsschleier
Es besteht auch für eine Muslima kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr
Weiterlesen…Aktuelles aus deutschen Gerichtssälen
Es besteht auch für eine Muslima kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr
Weiterlesen…Die Religionsfreiheit gebietet es nicht, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu
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