Smiley-Kartoffeln
Eine Smiley-Form bei tiefgekühlten Kartoffelprodukten ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf herkunftshinweisend.
In dem hier entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren ist die Antragstellerin Teil eines weltweit agierenden Lebensmittelkonzerns, der gefrorene Pommes Frites und Kartoffelspezialitäten herstellt. Sie ist für die Belieferung der Produkte …
Weiterlesen…




