Die noch unbekannte Schwangerschaft – und der Kündigungsschutz
Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft ihre Kündigung noch vor Gericht anfechten zu können. Die in § 5 KSchG Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage …
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