Kryokonservierung von Eizellen – und die Krankenkasse
Ein Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt das Bestehen einer Abrechnungsposition im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) voraus. Für die Kryokonservierung von Eizellen bestand daher vor dem 01.07.2021 kein Anspruch auf Kostenerstattung.
In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall wurde bei …
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