Der gekürzte Staatszuschuss zu kirchlichen Kindergärten – oder: die Kirche ist nicht arm
Die im Kindergartenjahr 2016/2017 geltende nordrhein-westfälische Regelung über die Höhe des pauschalierten staatlichen Zuschusses zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen kirchlicher Träger stellt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts keine Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung dar (Art. 3 Abs. 3 Satz …
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