Die Tatoos einer angehenden Kriminalpolizistin
Sichtbare Tätowierungen auf beiden Handrücken hindern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Polizei nicht, solange sie inhaltlich unbedenklich sind.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begehrt die Antragstellerin die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bei der Berliner …
Weiterlesen…