Flüchtlinge aus Syrien – und das BAMF muss endlich entscheiden
In Syrien besteht keine vorübergehend ungewisse Lage mehr, weshalb das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht länger berechtigt ist, eine Entscheidung über Asylanträge von Ausländern aus diesem Herkunftsland aufzuschieben.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Karlsruhe entschiedenen Fall ein syrischer Staatsangehöriger …
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