Kein Rücktritt durch Nichterscheinen
Das Nichterscheinen am Flughafen führt nicht zu einem Rücktritt vor Reisebeginn.
In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall schloss die klagende Kundin mit dem beklagten Reiseveranstalter am 13.06.2021 einen Pauschalreisevertrag über eine Reise nach Palma de Mallorca vom 23.07.2021 …
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