Das unbrauchbare Zahnimplantat
Bei einer fehlerhafte zahnärztlich-implantologischen Leistung besteht kein Honoraranspruch des Zahnarztes, wenn die Nachbehandlung nur noch zu „Notlösungen“ führen kann. Der Honoraranspruch des Zahnarztes entfällt mithin, wenn die Implantate fehlerhaft eingesetzt wurden und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht möglich…
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