Das Bürgerbegehren gegen ein geplantes Gewerbegebiet
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat vorläufig festgestellt, dass das Bürgerbegehren mit der Frage „Sind Sie dagegen, die Zielstellung weiter zu verfolgen, in dem Bereich „Hintere Mult“ ein Gewerbegebiet zu entwickeln und hierfür die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen?“ zulässig ist …
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