15 Meter für die Mülltonne
Sieht die örtliche Abfallentsorgungssatzung vor, dass eine Mülltonne maximal 15 m zum nächstmöglichen Halteplatz des Müllsammelfahrzeugs bereitgestellt werden muss, besteht keine Leerungspflicht, wenn die Mülltonne 18 m entfernt steht.
Im vorliegenden Fall begehrten die Grundstückseigentümer begehrten von dem „Team Sauberes …
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