Schaden durch Baumwurzeln

Hat der Eigentümer eines Baumgrundstücks keine Wurzelsperrfolie zum Grundstück des Nachbarn eingezogen und durch die Wurzeln sind Schäden an einem Schuppen des Nachbarn verursacht worden, dann ist Schadensersatz zu zahlen.

So das Landgericht Itzehoe in dem hier vorliegenden Fall einer 20 Meter hohen Birke, deren armdicke Wurzeln Schäden an einem Schuppen des Klägers verursacht haben. Die Birke steht unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn.

Nach Auffassung des Landgerichts Itzehoe hätte die Beklagte durch das Einziehen einer sogenannten Wurzelsperrfolie auf dem Grundstück des Klägers die Schädigung des Eigentums des Klägers verhindern können. Dies hatte sie jedoch unterlassen, weil sie davon ausging, dass dies Sache des Klägers sei. Eine Kappung der Wurzeln oder Fällung der Birke hätte im Übrigen dem Naturschutzrecht widersprochen. Einen Fällantrag hatte die Naturschutzbehörde abgelehnt.

Das Landgericht hat die Beklagte zur Leistung von Schadensersatz verurteilt, weil durch ihre Birke von ihrem Grundstück eine Einwirkung auf das Grundstück des Klägers ausgegangen sei, durch welche das Eigentum des Klägers an dem Schuppen und an seinem Grundstück verletzt worden sei.

Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18. September 2012