Die Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen – und die Begleitung durch eine Vertrauensperson
Bei einer gerichtlich angeordneten Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen steht es dem zu Begutachtenden grundsätzlich frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Der Ausschluss der Vertrauensperson ist aber möglich, wenn er im Einzelfall zur Aufrechterhaltung einer …
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