Der inzwischen 99jährige mutmaßliche Wachmann eines NS-Kriegsgefangenenlagers
Das Landgericht Berlin – Jugendkammer – hat die Zulassung der Anklageschrift gegen einen mutmaßlichen Wachmann eines NS-Kriegsgefangenenlagers abgelehnt. Der heute 99-jährige Angeschuldigte sei aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig. Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei daher aus rechtlichen Gründen abzulehnen gewesen.
Die …
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