Die Untreue des Hannoveraner Oberbürgermeisters

Das Landgericht Hannover hat den früheren Oberbürgermeister der Stadt Hannover im zweiten Rechtsgang wegen Untreue zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro verurteilt[1]. Der Bundesgerichtshof hat die hiergegen gerichtete Revision des ehemaligen Oberbürgermeisters jetzt verworfen.

Gegenstand des landgerichtlichen Urteils sind mit dem Besoldungsrecht unvereinbare Zulagenzahlungen an den Mitangeklagten Dr. H. als Leiter des Geschäftsbereichs „Büro Oberbürgermeister“, die von dem bereits rechtskräftig wegen Untreue verurteilten früheren Personaldezernenten Hä. im April 2015 bewilligt wurden. Ab der Kenntnisnahme eines Vermerks im Oktober 2017, aus dem sich die besoldungsrechtliche Unzulässigkeit der Zulagenzahlungen ergab, war der angeklagte Ex-Oberbürgermeister über die Rechtswidrigkeit dieser Leistungen informiert, hat sie dennoch nicht sofort unterbunden.

Der Bundesgerichtshof hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des ehemaligen Oberbürgermeisters, mit der dieser sich insbesondere gegen die Beweiswürdigung zum Tatvorsatz wandte, verworfen. Über die auf die Strafzumessung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2023 – 6 StR 299/22

  1. LG Hannover – Urteil vom 30.03.2022 – 46 KLs 1151 Js 37962/18 (18/21).[]