Die Informations der Ratsmitglieder: Drei Tage vor der Sitzung des Stadtrats reicht.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Stadtverwaltung die Ratsmitglieder rechtzeitig drei Tage vor der Ratssitzung im Juni 2024 über den Vorschlag informiert, den Opern-Neubau nunmehr Am Wehrhahn anstatt an der Heinrich-Heine-Allee zu realisieren.

Damit hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage der Ratsfraktion DIE LINKE sowie eines Ratsmitglieds der Fraktion gegen den Oberbürgermeister sowie den Rat der Stadt Düsseldorf abgewiesen:

Die kurzfristige Befassung des Stadtrates mit dem Standortwechsel ist aufgrund eines erst am 24. Juni 2024 eingegangenen Sachverständigengutachtens sowie des zeitlich befristeten Kaufangebots für das Grundstück Am Wehrhahn nicht zu beanstanden.

Auch hatten die Ratsmitglieder noch ausreichende Vorbereitungszeit und Informationsmöglichkeiten. Weder die Ratsmitglieder noch die Fraktion können eine fehlende Einbindung der Bezirksvertretung und der Ausschüsse geltend machen.

Die behaupteten Absprachen mit den Fraktionsspitzen anderer Parteien und eine damit eventuell einhergehende Ungleichbehandlung der Fraktionen ist vor Klageerhebung nicht hinreichend gegenüber dem Oberbürgermeister oder dem Rat gerügt worden.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2025 – 1 K 6863/24