Der sächsische PKK-Funktionär

Das Kammergericht in Berlin hat den 43jährigen Vezir T. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Kammergerichts leitete der Angeklagte von Juni 2008 bis Juni 2009 als hauptamtlicher Kader der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) das Gebiet Sachsen, zu dem neben Sachsen auch Sachsen-Anhalt sowie Teile von Brandenburg und Thüringen gehört hätten. Neben organisatorischen Aufgaben sei er vor allem für die Spenden- und Beitragssammlungen der PKK in seiner Region verantwortlich gewesen. Zudem habe er die Höhe der aus Veranstaltungen und dem Verkauf von Publikationen erzielten Erlöse überwacht.

Der Angeklagte war am 8. Dezember 2011 festgenommen worden und befand sich bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls am 13. Januar 2012 in Untersuchungshaft.

Bei der Strafzumessung wurde strafmildernd gewertet, dass der Angeklagte und seine Familie in der Vergangenheit Opfer von Repressionsmaßnahmen gegenüber Kurden waren. Strafschärfend fiel die lang andauernde Tätigkeit des bereits wegen einschlägiger Taten vorbestraften Angeklagten für die PKK ins Gewicht.

Mit seinem Urteil entsprach das Kammergericht dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.

Kammergericht, Urteil vom 11. Juni 2013 – (5aa/5a) 2 StE 10/12-6 (5/12)