Übermäßiger Haarwuchs – und die Krankenkasse
Auch bei übermäßigem Haarwuchs besteht kein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Laserepilationsbehandlung.
So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jetzt eine entsprechende Klage mit der Begründung abgelehnt, die Erkrankung könne auch mit einer Nadelepilation behandelt werden.
In dem entschiedenen Fall …
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