Altreifenverbrennung
Ist sichergestellt, dass durch den Betrieb der Altreifenpyrolyseanlage schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können und die Emmissionsgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen, so verstößt die erteilte Genehmigung dieser Anlage nicht gegen Nachbarrechte.
So das Verwaltungsgericht Halle in den hier vorliegenden Fällen …
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