Handwaschbecken an Marktständen
Marktstände müssen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht über Handwaschbecken verfügen. Auch die EU-Hygienevorschriften erfordern keine Handwaschbecken an den Marktständen.
In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall verkauft die Klägerin auf Berliner Wochenmärkten von ihr erzeugte Backwaren an …
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