Campingplatz statt Strandbad
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Mainz zu Recht hat die Stadt Mainz einer Frau (Antragstellerin) unter Anordnung des Sofortvollzugs die Nutzung des von ihr betriebenen Campingplatzes am Rheinufer in Mainz-Laubenheim und der angeschlossenen Gaststätte sowie die bisherige Wohnnutzung des Geländes untersagt.…
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